Anmerkungen zum Auschwitz-Appell der AnStifter und der Zusage der Bundesrepublik Deutschland, bis Ende 2021 bis zu 60 Mio. Euro zum Kapitalstock der Stiftung Auschwitz-Birkenau beizutragen


Zum Zeitpunkt der Gründung der Auschwitz-Birkenau-Stiftung im Jahr 2009 wurde davon ausgegangen, dass aus dem Stiftungskapital jährlich 4 -5 Millionen Euro erzielt werden müssen, um dem Stiftungszweck annähernd gerecht zu werden. Dazu sollte die Stiftung mit 120 Millionen Euro ausgestattet werden.
Zum 31.12.2018 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) belief sich das Stiftungsvermögen auf 111 Mio Euro. Das angestrebte Ergebnis wurde bisher in keinem Jahr erreicht. Im Gegenteil. Aufgrund der aktuellen makroökonomischen Lage vermindern sich die zu realisierenden Erlöse.
Konnten 2016, bei 10 Mio Euro weniger Stiftungsvermögen und ungünstigerem Wechselkurs, noch 11,8 Mio PLN ( 2,7 Mio Euro) erzielt werden, so weist die Gewinn- und Verlustrechnung für 2018 nur noch einen Ertrag von 8,65 PLN (2,01 Euro) aus. Da sich die Verhältnisse an den Finanzmärkten auf absehbare Zeit voraussichtlich nicht wesentlich ändern werden, risikoreicheres Agieren im Markt ggf. den Bestand der Stiftung gefährden könnte, wird angestrebt, das Stiftungsvermögen über die 120 Millionen Euro hinaus weiter aufzustocken. Die Bundesrepublik Deutschland leistet dazu mit bis zu 60 Mio Euro in den nächsten zwei Jahren einen Beitrag.
Aber: Selbst wenn das Stiftungskapital in kurzer Zeit auf 240 Millionen Euro anwachsen würde, wäre es eine äußerst sportliche Aufgabe, das 2009 gesteckte Ziel- einen Erlös von 4 -5 Millionen Euro – zu erreichen.
Es kommt hinzu, dass der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle spielt. Je später die notwendigen Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten ausgeführt werden, um so aufwendiger und teurer werden sie sein.
Wir haben starke Zweifel, dass der Erhalt dieses Welterbes, dieses Ortes der kollektiven Erinnerung und Begegnung, der Aufklärung nur mit Hilfe der Stiftung mit ihrer derzeitigen und auch künftigen finanziellen Ausstattung zu gewährleisten ist.
Wir erwarten deshalb von der Bundesrepublik Deutschland und der neuen Bundessregierung, dass sie mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge tragen.
Dr. Klaus Kunkel für den Vorstand der AnStifter eV. und die Initiatoren und Unterzeichnenden des Auschwitz-Appells

Aktualisierung am 9.11.2021 
Die Kapitalausstattung der Auschwitz-Birkenau-Stiftung ist im letzten und diesem Jahr deutlich verbessert worden. Mit den 60 Millionen Euro Deutschlands (28,9 Mio Euro in 2020) und Zuwendungen anderer Staaten (u. a. Taiwan, Irland, Niederlande, GB, USA), privater Organisationen und Privatpersonen wird das Stiftungskapital Ende 2021 zwischen 175 und 180 Millionen Euro betragen. Das ist eine deutliche Annäherung an das Ziel, jährlich vier bis fünf Millionen Euro aus Kapitalerträgen für den Erhaltungaufwand der Gedenkstätte und des Museums zur Verfügung stellen zu können. (Auf den Jahresertrag 2020 hatte die bis dahin erfolgte Kapitalerhöhung noch keinen großen Einfluss.)
Es ist allerdings zu erwarten, dass Aufwand und Kosten zur Erhaltung in den nächsten Jahren weiter zunehmen werden, was auch einen höheren Kapitalertrag der Stiftung erfordern wird.
Es ist nach wie vor sehr ambitioniert bzw. fraglich, ob mit dem jetzt vorhandenen Stiftungskapital in der aktuellen Finanzmarktsituation ein Erlös von vier bis fünf Millionen Euro erzielt werden kann.
Wir erwarten deshalb, dass die Bundesrepublik Deutschland – über die Zuwendung an die Stiftung Auschwitz-Birkenau hinaus – weitere finanzielle Hilfe für den Erhalt von Gedenkstätte und Museum bereitstellt.Wir fragen uns ernsthaft, was die Bundesrepublik Deutschland daran hindert, für den Erhalt von Auschwitz-Birkenau zuverlässig eine jährlich wiederkehrende, den Erfordernissen genügende Finanzierung zu leisten?
Dass dies möglich ist, zeigt der Umgang mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Hier trägt die BRD zu einem guten Drittel das Budget des eingetragenen Vereins (2019 ca. 17 Mio Euro von 52 Mio Euro) durch die Erstattung seitens der Bundesregierung (Kriegsgräber), der Bundesländer (Gräberpflege Inland) und für Workcamps.