Nach nur 69 Jahren
Auschwitz-Wachleute endlich verhaftet

69 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau wurden heute drei ehemalige Wachmänner in Baden-Württemberg verhaftet. Die drei 88, 92 und 94 Jahre alten Männer kommen aus dem Enz-Kreis und dem Rhein-Main-Gebiet und befinden sich nun im Justizvollzugskrankenhaus in Hohenasperg in Untersuchungshaft. Weitere Hausdurchsuchungen gab es in Hessen und Nordrhein-Westfalen. Ihnen wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

Das alles kommt spät, aber besser spät als nie. Endlich setzt sich die Auffassung durch, dass auch Wachmänner an den Ermordungen beteiligt waren, selbst wenn ihnen eine individuelle Tat nicht nachgewiesen werden kann.

Spiegel Online berichtet über die Verhaftungen und zitiert Pressesprecherin Claudia Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart: „Bei den dreien sehen wir einen dringenden Tatverdacht. Das Ziel ist nachzuweisen, dass sie in Auschwitz waren und dass sie Beihilfe zum Mord geleistet haben.“

Der erwachende Eifer der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist erfreulich. Zu hoffen ist auch, dass sie endlich dieselbe Aktivität bei den SS-Mördern des Massakers in Sant‘ Anna di Stazzema zeigt, auch wenn die Anwältin der Hinterbliebenen diese Hoffnung nicht teilt.

Ein Gedanke zu „Nach nur 69 Jahren: Auschwitz-Wachleute endlich verhaftet

  1. Zitat Anstifter: „dass auch Wachmänner an den Ermordungen beteiligt waren, selbst wenn ihnen eine individuelle Tat nicht nachgewiesen werden kann.“
    Zitat Staatsanwaltschaft: „Das Ziel ist, nachzuweisen, dass sie in Auschwitz waren und dass sie Beihilfe zum Mord geleistet haben.”

    Ich befürchte, dass die Formulierung der Anstifter in sich widersprüchlich ist. Die Formulierung der Staatsanwaltschaft deutet auf den Grund für die Inhaftierung. Die Verdächtigen könnten sich durch ihre Wachtätigkeit und ihr Wissen um die planmäßige und regelmäßige Ermordung der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht haben.

    Es geht also darum, konkret nachzuweisen, dass Beihilfe geleistet wurde. Offenbar besteht eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, diese nachweisen zu können. Der Unterschied im Fall Stazzema besteht darin, dass die Staatsanwaltschaft es als unwahrscheinlich ansieht, bei einem Prozess eine individuelle Schuld am Mord oder Beihilfe dazu nachweisen zu können.

    Eine Analogie lässt sich eben nicht ohne weiteres folgern; auch wenn jeder vermutet, dass die SS-Männer wissen mussten, woran sie beteiligt sein würden und sich dem nicht entzogen. In dem komplizierten Fall Stazzema ist der zwingende Beweis dafür offenbar nicht zu erbringen. Die Zugehörigkeit zum SS-„Mordkommando“ alleine reicht nicht.

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