Sant’Anna di Stazzema
OLG Karlsruhe lehnt Klageerzwingung ab

Wie rechtslupe.de (und auch in Kurzform die Printausgabe der Stuttgarter Zeitung) heute berichte hat das Oberlandesgericht Karlsruhe den Antrag auf Klageerzwingung abgelehnt.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe sei der Klageerzwingungsantrag bereits unzulässig, soweit es die Beschuldigten A. B., I. L., und T. S. betrifft. Der Antrag genüge insofern nicht den Zulässigkeitsanforderungen des § 172 Abs. 3 S. 1 StPO, insbesondere mangle es an der nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erforderlichen Auseinandersetzung mit der Argumentation in den Bescheiden der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft.

Gestern noch hatte Hermann Abmayer in der Wochenzeitung Kontext unter dem Titel „Die biologische Lösung“ über die Aussichten einer Klageerzwingung, das Massaker an sich und die FriedensGala berichtet.

Klageerzwingungsverfahren enden selten mit einer positiven Entscheidung. Doch gerade in NS-Verfahren waren Anwälte immer wieder dazu gezwungen. Zum Beispiel im Zusammenhang mit der Ermordung von Ernst Thälmann im KZ Buchenwald.

Über Fritz Mielert

Fritz Mielert, Jahrgang 1979, arbeitete von 2013 bis 2017 als Geschäftsführer beim Bürgerprojekt Die AnStifter in Stuttgart. Davor betreute er ab 2011 bei Campact politische Kampagnen im Spektrum zwischen Energiewende und Vorratsdatenspeicherung, engagierte sich in der AG Antragsbearbeitung der Bewegungsstiftung, baute ab 2010 maßgeblich die Parkschützer als eine der wichtigsten Gruppierung im Protest gegen Stuttgart 21 auf und war ab 1996 mehrere Jahre ehrenamtlich bei Greenpeace aktiv.