Prof. Konrad Stolz
»…und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt« (?) – Fürsorglicher Zwang im Rechtsstaat

Di, 21. Juni 2016, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Evangelisches Bildungszentrum Hospitalhof, Büchsenstraße 33, 70173 Stuttgart
Veranstalter: Evangelisches Bildungszentrum Hospitalhof
Wichtiges: Eintritt 7,- / 5,- Euro

Dürfen Menschen notfalls mit Gewalt vor sich selbst geschützt werden, das heißt zu Hause oder im Pflegeheim »eingegittert«oder in der Psychiatrie eingesperrt und zwangsbehandelt werden? Welche Alternativen gibt es zu Zwang und Gewalt? Welche verfassungsrechtlichen und ethischen Aspekte sind zu bedenken? Autonomie oder Fürsorge, welcher Wert wiegt schwerer? Wie weit geht das Recht auf freie Selbstbestimmung aus Art. 2 des Grundgesetzes? Müssen Risiken und Gefahren zugelassen werden, wenn sie von einer freien Willensbestimmung getragen sind? Wann sind Angehörige und Professionelle aufgefordert, Gesundheitsschäden oder gar den Tod der betroffenen Menschen zu verhindern? –Nach einer Darstellung der rechtlichen und ethischen Aspekte des Themas besteht Gelegenheit zu Nachfragen und zur Diskussion.

REFERENT:
Prof. Konrad Stolz, Prof. i.R. für Familienrecht und Betreuungsrecht an der Hochschule Esslingen, ehemals Amts- und Vormundschaftsrichter, Mitglied im Ethikkomitee der Diakonie Stetten und der Kreiskliniken Esslingen, Mitglied der IBB-Stelle Stuttgart.

Verschlagwortet mit: Behinderte, Ethik, Justiz, Menschenrechte

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