Gutachten widerlegt Einstellungsverfügung

Am 12.4.2013 hat Rechtsanwältin Heinecke namens des Überlebenden Enrico Pieri das von ihm in Auftrag gegebene historische Gutachten von Dr. Carlo Gentile an die Stuttgarter Generalstaatsanwaltschaft zugestellt. Es enthält eine umfassende Kritik der Einstellungsverfügung – hinsichtlich unzähliger Details, der Beachtung des historischen Kontextes und der Vorgehensweise bei der Auswahl und Auswertung der Quellen.

AUSZÜGE aus dem Gutachten:

Schon bei der ersten Lektüre fallen deutliche Fehler hinsichtlich der historischen Daten auf. Aus historischer Sicht fehlt es der Arbeit an der notwendigen wissenschaftlichen Sorgfalt bezüglich der Berücksichtigung des historischen Kontextes der untersuchten Ereignisse. (S.4)

Zahlreiche Dokumente, die für das Verständnis der Umstände, die zu dem Kriegsverbrechen von Sant’Anna di Stazzema geführt haben wichtig sind, sind ungenutzt geblieben. (S.7)

Der Staatsanwaltschaft gelingt es nicht, ein tragfähiges Tatmotiv für das Massaker von Sant’Anna di Stazzema herauszuarbeiten. … Weder die Verärgerung und die Frustration über eine erfolglose „Zwangsarbeitererfassungsaktion“ noch die versäumte Evakuierung des Dorfes sind als überzeugende Tatmotive zu betrachten. (S.9)

Die Analyse des Ablaufs der verschiedenen Massaker der 16. SSPanzergrenadierdivision „Reichsführer-SS“ zwingt zu der Schlussfolgerung, dass die Aktionen nicht nur in militärisch-operativer Hinsicht sorgfältig geplant waren, sondern dass auch die Ermordung der Einwohner der „gesäuberten Bandengebiete“ als „Banditen“ oder „Bandenhelfer“ bereits vor Beginn des Unternehmens feststand. (S.60)

Das Gutachten demnächst im Wortlaut an dieser Stelle.

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