Ermittlungsverfahren in Hamburg – Abschluss Ende Juni 2015?

ilFattoCottidiano

Schlagzeile aus IlFattoCottidiano 18.4.2015: „Ein Prozess hier? Macht euch keine Illusionen“ (s.u.)

Andreas Müller berichtet in der Print-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 24. April 2015 über den Stand des Ermittlungsverfahrens in Hamburg. Danach müsste es Ende Juni 2015 abgeschlossen werden. Hier ein Textauszug:

„In Stuttgart war das Verfahren zum Nazi-Massaker von Sant Anna eingestellt worden. Hamburger Staatsanwälte wollen es nun binnen zwei Monaten abschließen. …

… Dies kündigte eine Sprecherin der Justizbehörden gegenüber der StZ an. Das Verfahren gegen den einstigen SS-Mann Gerhard S. dauere insbesondere deshalb noch an, weil medizinische Fachgutachten zur Frage der Verhandlungsfähigkeit des 93-Jährigen eingeholt werden mussten. Die Untersuchungen des Beschuldigten seien inzwischen abgeschlossen, zum Ergebnis könne man derzeit noch nichts sagen.

Die Staatsanwälte hatten die Ermittlungen im August vergangenen Jahres wieder aufgenommen, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe im Fall von S. überraschend dem Klageerzwingungsantrag einer Opfer-Anwältin gefolgt war. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Verfahren nach zehn Jahren eingestellt. Wegen des Wohnortes von Gerhard S. hatte das OLG den Fall nach Hamburg verwiesen. Dort hieß es, man betreibe die Ermittlungen ‚mit hoher Priorität‘; zwei Oberstaatsanwälte seien eigens dafür freigestellt worden. Eine zeitliche Prognose hatte die Behördensprecherin zunächst nicht abgeben wollen. Man könne zwar auf die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft Stuttgart zurückgreifen, müsse aber ‚eine eigenverantwortliche rechtliche Bewertung vornehmen‘ und eventuell zusätzliche Untersuchungen durchführen.

… Mit dem Gesundheitszustand des 93-Jährigen hatte sich bereits das Oberlandesgericht befasst. Die Richter ließen „zumindest derzeit“ nicht gelten, dass er dauerhaft verhandlungsunfähig sei. Nachdem ein gerichtsmedizinisches Gutachten im Herbst 2013 zunächst darauf hin gedeutet habe, hätten weitere Untersuchungen dies nicht bestätigt. Der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde aufgegeben, dies näher zu klären.

Die Einstellung der Ermittlungen in Stuttgart war national und international auf Unverständnis gestoßen; sogar der italienische Staatspräsident hatte sich darüber empört gezeigt. Der zuständige, inzwischen pensionierte Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler hatte seine Entscheidung auch damit begründet, das Massaker im Jahr 1944 mit mehr als 500 Toten sei womöglich nicht geplant gewesen, sondern könnte sich auch zufällig ergeben haben; ein individueller Schuldnachweis sei nicht möglich.

Dies war von der Generalstaatsanwaltschaft sowie vom Justizministerium des SPD-Mannes Rainer Stickelberger abgesegnet worden. Das Oberlandesgericht hatte hingegen eine Verurteilung wegen Mordes oder Beihilfe dazu als wahrscheinlich eingestuft; die Überlegungen Häußlers zur Entlastung der Beschuldigten wertete es als konstruiert und überzogen. … “

Der Artikel widmet sich auch dem Thema „Das Land Baden-Württemberg spendet 30.000 Euro fürs Gedenken an die Opfer.“ Dazu gibt es einen eigenen Beitrag auf dieser Website.
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Auch in Italien wird die Entwicklung des Hamburger Ermittlungsverfahrens aufmerksam beobachtet, besonders nach einem Brief des Hamburger Generalstaatsanwalts Lutz v. Selle an den Bürgermeister von Stazzema, Maurizio Verona, in dem er vor zu großen Hoffnungen auf eine Anklage gegen Sommer warnt: „Macht euch keine allzu großen Hoffnungen: es ist nicht sicher, dass es zu einem Prozess zum Massaker von Sant’Anna kommt!“, so wird die Quintessenz seines Briefes in der Zeitung IlFattoCottidiano wiedergegeben (Original: „Non illudetevi: il processo per la strage di Sant’Anna potrebbe non farsi.“).

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