Karlsruher Gericht kippt Stuttgarter Einstellungsverfügung

Mit großer Genugtuung und Freude hat die Gruppe der AnStifter-Initiative Sant’Anna, die zur Zeit vor Ort Arbeiten zur Vorbereitung der Gedenkfeier zum 70.Jahrestag des Massakers durchführt, die Nachricht aus Karlsruhe vernommen: Die Einstellungsverfügung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Bestätigung durch den Generalstaatsanwalt wurden aufgehoben. Der Beschluss des Oberlandesgerichts folgt auf der ganzen Linie der Argumentation der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke und des Gutachters Dr. Carlo Gentile: Es handelte sich um ein planvoll begangenes Kriegsverbrechen und eine Verurteilung des (noch verbliebenen) Beschuldigten Sommer kann erwartet werden.

Für unsere Initiative ist damit unser Anliegen weitestgehend erreicht – leider nicht auf dem ‚direkten‘ Weg, sondern mit zeitlicher Verzögerung durch einen Gerichtsbeschluss – eine Ohrfeige für die Stuttgarter Justizbehörden und Justizminister Stickelberger!

Wir haben in Sant’Anna mit Enrico Pieri und Enio Mancini gesprochen: Beide hoffen, dass mit dem Urteil der Weg dahin eröffnet ist, dass nach 70 Jahren endlich Gerechtigkeit geschaffen werden kann.

Die Mahnwache am 12. August 2014 solte auch dazu dienen, unsere Freude und Genugtuung zum Ausdruck zu bringen!

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Pressemitteilung des OLG Karlsruhe

KONTEXT-Artikel 13.8.2014 „Ohrfeige für Ankläger“

Bericht Stuttgarter Zeitung 8.8.14 „Justiz muss weiter ermitteln“

Kommentar Stuttgarter Zeitung 8.8.14 „Blamierte Juristen“

Am 16. August brachte das FREIE RADIO STUTTGART eine Sendung „70 Jahre Massaker von Sant’Anna di Stazzema“:  Sabine Gärtling im Gespräch mit Thomas Renkenberger und Eberhard Frasch – auch zum Karlsruher Beschluss.