Die Vorschläge zum Stuttgarter FriedensPreis und zum JugendPreis der AnStifter können bis zum 28. Februar eines jeden Jahres wie folgt eingereicht werden:
- per E-Mail (vorschlag@stuttgarter-friedenspreis.de),
- online auf https://stuttgarter-friedenspreis.de
- per Briefpost (Die AnStifter, Werastraße 10, 70182 Stuttgart)
- oder persönlich
Jeder Vorschlag sollte jeweils aus einem Titel, einer Beschreibung der Leistung und Quellenangaben für weitere Informationen bestehen. Der Text darf nicht mehr als 1.000 Zeichen umfassen.
Das Wahlverfahren
Abstimmungsberechtigt sind Mitglieder sowie Förderinnen und Förderer der AnStifter – also alle, die vor Bekanntgabe der Wahlvorschläge mindestens 60 EU an die AnStifter gespendet oder als Beitrag bezahlt haben.
Die Geschäftsstelle der AnStifter versendet vor dem Wahltermin die Liste der Wahlvorschläge mit Stimmzettel. Die Wahlunterlagen können auch formlos angefordert oder von der Website des Stuttgarter FriedensPreises heruntergeladen werden. Abgestimmt werden kann im ersten Wahlgang bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres entweder online oder per Briefwahl.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erreicht kein Vorschlag, dieses Quorum, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, für den die vier Erstplatzierten des ersten Wahlgangs nominiert sind. Alles Weitere ist in einem Statut geregelt: „Statut für den Stuttgarter FriedensPreis und JugendPreis der AnStifter“
Die FriedensGala
Die Übergabe des Stuttgarter FriedensPreises und JugendPreises der AnStifter erfolgt in der Regel gegen Ende des Jahres im Rahmen der FriedensGala. Mit der Verleihung der Preise werden die Preisträgerinnen und Preisträger geehrt, und ihre Anliegen in der Öffentlichkeit vorgestellt.
