Wie zeige ich Nazis an?

Hasskommentare im Internet, Brandanschläge und rechtsterroristische Krawalle vor Flüchtlingsunterkünften. Da stellt sich die Frage: Was tun gegen Menschenfeinde und Hasskriminalität? Wie zeige ich einen Nazi an?

Hier eine kurze – und hoffentlich ausreichende – Anleitung wie jede und jeder Anzeige erstatten kann:

  1. Gehe nicht davon aus, dass es sowieso nichts bringt. (z.B. SWR: Polizei ermittelt wegen Facebook-Hetze; Netz gegen Nazis: Endlich: Mehr saftige Strafen für Hate-Speech im Internet)
  2. Gehe nicht davon aus, dass andere schon Anzeige erstattet haben.
  3. Gehe nicht davon aus, dass die Polizei von allen Straftaten erfährt und selbst aktiv wird.
  4. Gehe nicht davon aus, dass jemand anderes Anzeige erstatten wird.
  5. Erstatte Anzeige bei der Polizei: persönlich auf einem Revier oder per Online-Strafanzeige. [Update] Die Verfolgung ist zeitkritisch, da die häufig notwendigen Verbindungsdaten in der Regel nach wenigen Tagen gelöscht werden. Eine Online-Anzeige ist deshalb vorzuziehen. [/Update]
  6. Über Online-Formulare können Strafanzeigen relativ einfach und schnell ausgefüllt werden. Jede und jeder ist berechtigt Anzeige zu erstatten. Sie sollte in dem Bundesland gestellt werden, in dem die Tat passiert ist. (Übersicht der Online-Strafanzeigen aller Bundesländer).
  7. Hasskommentare per Screenshot speichern; Links zu Zeitungsartikeln, Twitter-Nachrichten, etc. sammeln; Videos von Youtube können evtl. per Downloadhelper gesichert werden.
  8. Wenn du zweifelst, ob die Angelegenheit strafrechtlich relevant ist, informiere dich. Die Internetseite Recht gegen Rechts hat das Thema anschaulich und ausführlich aufbereitet. Z.B. der Hitlergruß ist strafbar; die Parole „Ausländer raus“ und Bezüge zum NSU-Terrortrio wurden bereits verurteilt. Im Zweifel also lieber Anzeige erstatten.
  9. Eine Anzeige kann zwar nicht zurückgezogen werden und eine falsche Verdächtigung ist ebenso strafbar, aber mit gesundem Menschenverstand kannst du das gut einschätzen.
  10. Tu es. Erstatte Anzeige. Hasskriminalität, Volksverhetzung, Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen und Bedrohung ist strafbar!