Philosophisches Café
Kant und die Menschenrechte

Sa, 5. November 2022, 10:30 Uhr - 12:00 Uhr
Hegelhaus, Eberhardstraße 53, 70178 Stuttgart
Veranstalter: Die AnStifter
Wichtiges:

Vortrag und Diskussion mit Frank Ackermann.

Kant zeigte, dass der Mensch ein freies, sich selbst bestimmendes Wesen ist, woraus sich ihm ein ursprüngliches, fundamentales Recht ergibt, das jedem mit seiner Geburt zukommt: „Jeder Mensch hat das (gleiche) Recht, sich als freies Wesen zu betätigen, soweit es auf allgemeine Weise mit der Freiheit der andern vereinbar ist.“ Dieses ursprüngliche Recht entspricht so ziemlich dem Grundrecht auf Freiheit in Artikel 2 unseres Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Aus diesem einen Grundrecht auf Selbstbestimmung lassen sich offenbar weitere Freiheitsrechte ableiten, z.B.: Jeder hat das Recht auf die freie Äußerung seiner Meinung und Gedanken; jeder hat das Recht auf ein freies Bekenntnis in religiösen Glaubenssachen. Das bedeutet aber, dass Kant ein philosophisches Fundament für das gegeben hat, war wir heute als die universellen Menschenrechte bezeichnen.

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