Hoffnung auf Entschädigung nach Urteil des italienischen Verfassungsgerichts

“NS-Verbrechen in Italien: Gericht erlaubt Entschädigungsklagen gegen Deutschland” (SPIEGEL-online 23.10.2014)

Die tagesschau meldet (23.10.2014):

2012 verbot der Internationale Gerichtshof Privatpersonen, vor ausländischen Gerichten Staaten zu verklagen. Das gelte auch für NS-Verbrechen. Diesen Grundsatz wischten Italiens Verfassungsrichter nun vom Tisch.

Das italienische Verfassungsgericht am 22.10.2014 in einer Pressemitteilung (Übersetzung: Eberhard Frasch):

Das Verfassungsgericht hat in seiner heutigen Sitzung erklärt, dass das Prinzip der Immunität von Staaten gegenüber der zivilen Rechtssprechung anderer Staaten, allgemein im internationalen Recht anerkannt, in unserer Rechtsordnung nicht angewandt werden kann, wenn es um als rechtswidrig qualifizierbares und qualifiziertes Verhalten eines Staates geht wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, welche die unverletzlichen, von der Verfassung garantierten Rechte der Person verletzen.

Und Regelungen, die Klagen wegen “solch äußerst schwerer Rechtsüberschreitungen” verhindern, verstießen demnach gegen zwei Artikel der italienischen Verfassung. Artikel 2 sichere die Unverletzlichkeit des Menschen und Artikel 24 garantiere das Recht, vor Gericht die Wahrung der eigenen Interessen zu erstreiten, berichtet La Repubblica am 22.10.2014.

Über Fritz Mielert

Fritz Mielert, Jahrgang 1979, arbeitete von 2013 bis 2017 als Geschäftsführer beim Bürgerprojekt Die AnStifter in Stuttgart. Davor betreute er ab 2011 bei Campact politische Kampagnen im Spektrum zwischen Energiewende und Vorratsdatenspeicherung, engagierte sich in der AG Antragsbearbeitung der Bewegungsstiftung, baute ab 2010 maßgeblich die Parkschützer als eine der wichtigsten Gruppierung im Protest gegen Stuttgart 21 auf und war ab 1996 mehrere Jahre ehrenamtlich bei Greenpeace aktiv.